PLINIUS' BRIEFE

Epistula X, XCVII

Trajan an Plinius
Du hast, mein Secundus, beim Untersuchen der Vorfälle derer, die dir als Christen gemeldet waren, die Berufspflicht pflichtgemäß befolgt. In irgendetwas Allgemeines kann man nämlich nichts erlassen, was gleichsam eine konkrete Form hätte. Man darf sie nicht aufspüren; wenn man sie melden und beschuldigen sollte, muss man sie bestrafen, aber dennoch so, dass der, der verleugnete, Christ zu sein, und das selbst dadurch bewiesen hat, das heißt durch das Anflehen unserer Götter, wie verdächtig auch seine Vergangenheit ist, Gnade aus Reue erlangt. Ohne den Verfasser dürfen die vorgelegten Anschuldigungen aber in keinem Straffall einen Platz haben. Denn dies wäre ein sehr schlechtes Beispiel und steht unserer Zeit nicht an.
Messy am 4. 6. 2001