CICEROS "DE RE PUBLICA"
Ursprung und Wesen des Staates (Buch I, 39-41)
(39) "Der Staat ist also die Sache des Volkes", sagte Africanus, "Volk aber ist nicht jede Ansammlung von Menschen, die auf irgendeine Art zusammengeschart ist, sondern eine Ansammlung einer Menge, die zusammengeschlossen ist durch die Übereinkunft der Rechtssätze und gemeinsamen Nutzen. Dessen erster Grund aber das Sammeln ist, aber nicht so sehr die Schwäche als gleichsam eine gewisse natürliche Neigung zur Geselligkeit der Menschen; dieses Geschlecht ist nicht dazu geschaffen alleine zu leben noch alleine umher zu schweifen, sondern so beschaffen, dass es die Gemeinschaft seines Geschlechts nicht entbehren will, nicht einmal im Überfluss aller Dinge.
(41) Diese Ansammlungen also, die aus oben genanntem Grund, den ich dargestellt habe, eingerichtet wurden, haben zuerst ihren Wohnsitz an einen sicheren Ort zur Behausung festgesetzt, den sie, nachdem sie ihn mit natürlichen und künstlichen Begebenheiten umzäunt hatten; sie nannten derartige Verbindungen der Häuser Festung oder Stadt, ausgestattet mit Heiligtümern und öffentlichen Plätzen. Jedes Volk also, das solch eine Vereinigung ist, wie ich oben genannt habe, jede Bürgerschaft, die eine Festlegung des Volkes ist, jeder Saat, der wie ich gesagt habe, eine Sache des Volkes ist, muss durch eine Überlegung gelenkt werden, damit dies alles beständig sein wird. Dieser erste Plan aber ist immer auf die Ursache zurückzuführen, welche die Gesellschaft erschaffen hat.