PLINIUS' BRIEFE
Epistula
X, XCVII
Trajan an Plinius
Du
hast, mein Secundus, beim Untersuchen der Vorfälle derer, die dir als Christen
gemeldet waren, die Berufspflicht pflichtgemäß befolgt. In irgendetwas
Allgemeines kann man nämlich nichts erlassen, was gleichsam eine konkrete
Form hätte. Man darf sie nicht aufspüren; wenn man sie melden und beschuldigen
sollte, muss man sie bestrafen, aber dennoch so, dass der, der verleugnete, Christ
zu sein, und das selbst dadurch bewiesen hat, das heißt durch das Anflehen
unserer Götter, wie verdächtig auch seine Vergangenheit ist, Gnade aus
Reue erlangt. Ohne den Verfasser dürfen die vorgelegten Anschuldigungen aber
in keinem Straffall einen Platz haben. Denn dies wäre ein sehr schlechtes
Beispiel und steht unserer Zeit nicht an.
Messy
am 4. 6. 2001